01. April 2025 - Fördermaßnahmen, die auf regionale und betriebsspezifische Besonderheiten eingehen; feste Ansprechpartner in der Beratung, die umfassend Vor- und Nachteile einer biodiversitätsfördernden Maßnahme einschätzen können; eine Entschärfung der Sanktionsrisiken bei freiwilligen Maßnahmen